Buschmann kündigt neues Regenbogen-Gesetz an

Justizminister Buschmann will die Partnerschaft lesbischer Frauen mit der Ehe »gleichstellen«. Wird ein Kind geboren, soll das Sorgerecht automatisch auf die Partnerin der Mutter übergehen. Der Vater spielt juristisch keine Rolle mehr wie auch das Recht des Kindes, bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen.

Bekommt eine verheiratete lesbische Frau ein Kind, soll ihre Partnerin automatisch das Sorgerecht erhalten. Nach aktueller Rechtslage muss die Partnerin der Kindsmutter das Kind adoptieren, um das volle Sorgerecht zu erhalten, wobei hierbei die Zustimmung des leiblichen Vaters Voraussetzung ist. Mit der euphemistisch genannten »Reform« des Abstammungsrechts würde nicht nur das Recht des Vaters, für sein leibliches Kind zu sorgen, abgeschafft, sondern auch das Recht des Kindes, bei seinem Vater und seiner Mutter aufzuwachsen und von ihnen erzogen zu werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat bei Amtsantritt eine »Zeitenwende im Familienrecht« angekündigt. Das beinhaltet sogenannte Reformen des Abstammungsrechts vorzunehmen und damit nachgeordnete Fragen des Umgangs- und Sorgerechts wie des Adoptionsrechts neu zu regeln. Diese Euphemismen können nicht verdecken, daß das Naturrecht der Abstammung völlig auf dem Kopf gestellt wird und die Bedürfnisse und Interessen der Kinder zugunsten der Selbstverwirklichung von Erwachsenen vollkommen ignoriert werden.

»Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat« lautet §1591 BGB. Es kann mithin nur eine Mutter geben und nicht zwei oder drei oder mehr. Wenn eine Frau ein Kind adoptiert, wird sie im juristischen Sinn dessen »Mutter« mit allen Pflichten und Rechten, die demgemäß nicht auf eine zweite Frau übertragen werden können.

Das Kind kann sich nicht aussuchen, bei wem es aufwächst. Es muss die grundsätzlich zeugungsunfähige, sterile und damit nicht natürliche Verbindung zwischen seinen erwachsenen Betreuern akzeptieren, die vorgeben, Eltern zu sein, obwohl es in Wahrheit nur ein Elternteil ist. Wie ein Trennungskind hat es zwar noch eine Mutter und einen Vater, aber keine Eltern mehr. Dieses grundsätzlich defizitäre Beziehungsmodell will Justizminister Buschmann nun zum Familienleitbild des Staates emporheben und vollzieht damit den vollständigen Kotau vor der LGBT-Lobby, die nicht nur bei den Grünen, sondern vor allem bei der FDP ein machtvolles Netzwerk unterhält.

Ein Gastbeitrag von Initiative Familien-Schutz

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