Faeser will aus dem Verfassungsschutz eine Spitzelbehörde machen

Für vom Verfassungsschutz beobachtete Bürger soll selbst der verfassungsmäßige Schutz der persönlichen Daten nicht mehr gelten. Künftig will der VS missliebige Bürger beim Arzt, beim Trainer oder beim Chef anschwärzen, um diese »zu deradikalisieren«

Die Weisung für die neue Form der Spitzeldienste kommt direkt aus dem Innenministerium. Der Gesetzentwurf zur Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes (VS) wurde bereits im August vorgelegt. Er sieht vor, dass der VS »personenbezogene Daten an inländische öffentliche Stellen übermitteln« darf, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass »die freiheitliche demokratischen [sic] Grundordnung, einschließlich des Gedankens der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker sowie der Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder« gefährdet sein könnten.

Wie die Junge Freiheit berichtet, dürfen bereits jetzt Polizeibehörden vom VS über konkrete Anschlagspläne informiert werden. Informationen über vermeintlich radikales Gedankengut muss der VS jedoch geheim halten. Das will Nancy Faeser offenbar ändern. Auch »öffentliche Stellen« sollen in den »Kampf gegen Rechts« einbezogen werden. Diese Stelle kann im Prinzip jeder sein: Vom Arbeitgeber bis zum Verein, vom Arzt bis zum Vermieter.

Das ist das offenkundige Ziel von Faeser, die mit der geplanten Aufmunitionierung des VS zur Anstalt für Bürger-Bespitzelung und -Einschüchterung demokratische Prinzipien mit Füßen tritt und den Rechtsstaat Schritt für Schritt untergräbt, indem sie die Opposition mithilfe der ihrem Ministerium unterstellten Behörden systematisch zu Boden ringt.

Wer sich unbeliebt macht bei Haldenwang und Co., den soll der Bannstrahl der Zivilgesellschaft treffen, der soll sozial wie moralisch vernichtet werden. Im Stasi-Jargon hieß ein solches Vorgehen: »moralische Zersetzung von Staatsfeinden«. Für die Lehre der Methoden gab es in der DDR sogar einen eigenen Lehrstuhl mit dem Fach »Operative Psychologie« an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit in Potsdam-Golm. Das Schriftgut hierzu ist im freien Buchhandel erhältlich.

Das Sahnehäubchen bei Faesers Aktivitäten ist die Tatsache, dass das Gesetz in Reaktion auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteils erfolgt. In diesem Urteil mahnen die Richter sogar strengere Regeln für die Weitergabe personenbezogener Daten an, weil sie beim inländischen Geheimdienst Verstöße sahen.

Das ficht unsere Innenministerin wenig an. Nancy Faeser ist offenkundig von einem manischen Eifer beseelt, missliebige Andersdenkende auszuspähen und – wie im Fall des hochrangigen Beamten Arne Schönbohm – mit Mitteln auszuschalten, die man als Bürger eher dem DDR-Instrumentarium der Oppositionsbekämpfung vermuten würde als einem Rechtsstaat würdig. Und: Es kann inzwischen jeden treffen. Niemand, keiner – ob Staatsbeamter oder Bäckergeselle – ist vor dieser Frau mehr sicher wie ein jüngster Skandalvorfall zeigt.

So hatte Faeser laut dem Medienportal nius.de hunderte Abgeordnete mit fingierten Bewerbungsschreiben ausforschen lassen. In diesem ungeheuerlichen Vorgang erhielten Landtagsabgeordnete in ganz Deutschland Praktika-Bewerbungen von jungen Menschen. Die Bewerber trugen deutsche und ausländische Namen. Offenbar wollte die Innenministerin wissen, ob sich bei den frei gewählten Abgeordneten fremdenfeindliches Gedankengut nachweisen lasse, das sich für den pathologischen Krampf gegen Rechts irgendwie verwerten ließe.

Nach wenigen Tagen wurde an die Abgeordneten, die mit dieser plumpen Masche in die Pfanne gehauen werden sollte, eine Aufklärungsmail verschickt, in der von einem vom Innenministerium geförderten »Forschungsprojekt« die Rede ist, das angeblich dem Zweck dienen soll, »Ungleichbehandlungen« entgegenzuwirken.

Beitrag erschien zuerst auf www.freiwelt.net