EuGH macht afghanische Frauen zu grundsätzlich Verfolgten

Rund 20 Millionen Frauen leben in Afghanistan. Laut einem neuen Urteil des EuGH sollen wegen der Menschenrechtsauffassungen dort alle Frauen als Verfolgte gelten und somit in Europa Recht auf Asyl beantragen können.

Es geht um Grundsätzliches. Allen ist klar, dass die Auffassung der Menschenrechte unter den Taliban in Afghanistan ein anderes ist als in Europa [siehe Bericht »Freie Welt«]. Aus diesem Grunde wehren sich viele Europäer gegen die Gefahr, dass es immer mehr Muslime gibt, die sich für die Einführung der Scharia in Europa einsetzen. In Deutschland gibt es nicht wenige Muslime, die der Ansicht sind, dass die Scharia höher stünde als das Grundgesetz.

Doch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) lässt nur erstaunen. Denn laut diesem sollen Frauen wegen der Herrschaft der Taliban generell als Verfolgte gelten [siehe Bericht »Tagesschau.de«].

Was bedeutet das? Dies bedeutet, dass Frauen, die aus Afghanistan nach Europa bzw. nach Deutschland fliehen, laut EuGH generell als »Verfolgte« gelten. Denn in ihrem Heimatland würden ihnen elementare Menschenrechte vorenthalten.

Theoretisch sind demzufolge also rund 20 Millionen Afghaninnen asylberechtigt.

Ja, Sie haben richtig gelesen. Gegenüber »Tagesschau.de« erklärt der Juraprofessor und Asylrechtsexperte Constantin Hruschka zur Folge des Urteils, »dass afghanische Frauen, die einen Asylantrag stellen, als Flüchtlinge anerkannt werden müssen, unabhängig davon, wie ihre individuelle Situation ist, solange sie afghanische Staatsangehörige sind.«

Warum ist das EuGH kritisch zu sehen?

Es gibt zwei gewichtige Gründe.

Grund Nummer eins: Millionen von Afghaninnen könnten in Europa/Deutschland Asyl beantragen und später via Familiennachzug ihre Familie nachholen. Damit besteht die Gefahr des millionenfachen Asylmissbrauchs aufgrund wirtschaftlicher Motive.

Grund Nummer zwei: Das Gesetz, auf das sich die Taliban berufen, ist die Scharia. Die gilt auch in anderen islamischen Ländern wie dem Iran, Saudi-Arabien, Pakistan usw. Wenn die Scharia der Grund ist, Asyl beantragen zu können, öffnet dies Tor und Tür für große Teile der islamischen Welt.

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