Hamburger Landgericht muss sich als erstes mit dem Correctiv-Machwerk beschäftigen

Beim Landgericht Hamburg gibt es eine der wenigen dauerhaft im Presserecht tätigen Zivilkammern. Deswegen liegt dort jetzt der Antrag auf eine einstweilige Verfügung samt zahlreicher eidesstattlicher Versicherungen des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau gegen das Machwerk von Correctiv vor.

Zur Erinnerung: wenige Tage vor einem angeblichen »Geheimtreffen« in einem Landhotel unweit Potsdams trafen sich die Correctiv-Chefin und der Scholz - die allerdings tatsächlich ganz geheim. Was die beiden da ausbaldowert haben, das will die bunte Regierung nicht preisgeben. Die hat ja bis zum letzten Drücker versucht, das besagte Treffen von Scholz und der Correctiv-Chefin in Abrede zu stellen und rückte erst dann mit der Wahrheit heraus, als sie komplett in die Ecke gedrückt worden war.

Jedenfalls kam das von Steuergeldern und den Spenden dubioser Geldgeber üppig finanzierte Correctiv-Ensemble vor einigen Wochen mit einer Art Fantasy-Geschichte um die Ecke und behauptete, es habe ein »Geheimtreffen« in dem Landhotel bei Potsdam gegeben, bei dem es auch um das Thema Remigration gegangen sei. Zumindest war das zu Anfang die Aussage der Geschichtenerfinder von Correctiv.

Dort merkte man aber schnell, dass man diese Lüge nicht aufrecht erhalten kann und versucht seitdem verzweifelt, zurückzurudern und sich irgendwie aus der Affäre zu ziehen. Das aber will nicht so recht gelingen. Vor allem deswegen nicht, weil sich die zu Unrecht kriminalisierten Betroffenen ihrerseits mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Im krassen Gegensatz zu den Correctiv-Schreiberlingen wissen die nämlich, was in einem Rechtsstaat erlaubt ist und was nicht.

Jetzt liegt ein Antrag auf einstweilige Verfügung des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau gegen die weitere Verbreitung der von Correctiv erstellten Falschmeldungen beim Landgericht Hamburg vor. Beigefügt sind diesem Antrag sieben eidesstattliche Versicherungen, die belegen, dass Correctiv wissentlich in entscheidender Hinsicht die Unwahrheit gesagt habe.

Beobachter gehen davon aus, dass der jetzige Antrag beim Landgericht Hamburg nur die erste rechtliche Auseinandersetzung in einer ganzen Reihe von Rechtsstreitigkeiten sein wird.

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