Regierung prüft Legalisierung: Leihmutterschaft und Kinderhandel

Die Ampel-Regierung hat eine Kommission eingesetzt, um die Regelungen zur Leihmutterschaft zu prüfen und ob diese noch zeitgemäß seien. Nach der Cannabisfreigabe ahnt man bereits, was dabei herauskommt.

Für die Ampel ist Familie alles, wo ein Kühlschrank steht. Heiratet eine schwangere Frau ihre Freundin, ist diese auch Mutter, irgendwie jedenfalls. Der biologische Vater? Kann weg. Eltern sind die, die ein Vertrag miteinander schließen. Genetische Abstammung eines Kindes? Unwichtig, findet Bundesjustizminister Buschmann. Jetzt ist die Ampel folgerichtig bei der Frage angelangt: Wer gilt als Mutter eines Kindes? Diejenige, die es zur Welt bringt, wie es im Gesetz steht? Oder kann man das nicht auch noch irgendwie aufteilen?

Und Herr Buschmann kann. So soll eine von der linken Ampel eingesetzte Kommission prüfen, ob eine Legalisierung von Leihmutterschaft möglich ist. Bislang stehen diesem Plan verschiedene Gesetze entgegen, angefangen vom Verbot der Eizellspende bis zum Paragraf 1591 BGB: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Nach einem Pressebericht der NZZ soll das Gremium die Frage prüfen, ob eine sogenannte altruistische Leihmutterschaft in Deutschland möglich ist und die dafür obligatorische Eizellspende rechtlich freigegeben werden kann. »Altruistische Leihmutterschaft« bedeutet, dass eine Frau für ein anderes Paar ein Kind austrägt, wofür ihr zuvor die befruchtete Eizelle der Auftraggeberin eingepflanzt wird. Diese altruistische Leihmutter verrichtet diesen Dienst ohne Bezahlung, sondern freiwillig.

Wie wahrscheinlich ist es, dass am Ende kein Geld fließt? Die Juristin Eva Engelken befürchtet genau das: Eine Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft könnte zum Einfallstor werden für deren Kommerzialisierung. Hier werde ein reprodduktionsmedizinischer Milliardenmarkt geöffnet. Außerdem würde der Weg frei gemacht, »um im Jargon der Agenturen `mangelhafte Ware´auszusortieren, warnt die Juristin im NZZ-Bericht.

Leihmutterschaft ist ein Geschäft mit der Seele. Die Mutter verpflichtet sich vertraglich, das von ihr geborene Kind den Auftragseltern auszuhändigen, das bei der Geburt so schnell wie möglich von ihr getrennt wird. Die Mutter darf dabei kein Bindungsverhältnis zu ihrem Kind aufbauen, das wird gezielt unterbunden. Damit das genetisch fremde Kind nicht im Uterus abgestoßen wird, muss die Mutter für die gesamte Schwangerschaftsdauer harte Hormonpräparate einnehmen. Das Risiko von Herz- und Gefäßkrankheiten bis hin zum Krebs ist hoch. Wie die Praxis aussieht, konnte die ganze Welt nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs sehen, als Fotos von mit Kinderbetten angefüllten Luftschutzbunkern kursierten. Es herrschte Krieg, aber Big Business mit  Leihmutterschaft lief ungetrübt weiter. Die Ukraine gilt aufgrund der günstigen Kaufbedinungen als globales Zentrum für Kinderhandel per Leihmutterschaft.

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