Verfassungsrechtler Rupert Scholz fordert Konsequenzen für Thomas Haldenwang

Prof. Scholz: »Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen.«

Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hatte mit einem Gastbeitrag in der »Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)« versucht, der Kritik an seiner Politik entgegenzutreten und sich zu erklären. Doch der Schuss ging nach hinten los. Die Zahl der Kritiker steigt [siehe Berichte bei »NiUS« und »Tichys Einblick«].

Besondere Aufmerksamkeit erfuhr der Leserbrief des ehemaligen Verteidigungsministers und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Rupert Scholz. Er schrieb:

»Mit seinem tendenziösen Artikel hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt undemokratisches Amtsverständnis abgelegt.

Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, ›Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief‹, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört.

Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen.

Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.«

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